KfW-Förderprogramme für eine energetische Gebäudesanierung

KfW Programme – Energieeffizient Sanieren

  • bis  75.000 € für jede Wohneinheit beim KfW-Effizienzhaus
  • bis  50.000 € für jede Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen
Die Förderung erfolgt wahlweise für ein KfW-Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen. Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ Ausnahmeregelungen zur Wärmedämmung von Wänden und Dachflächen sowie zur Fenstererneuerung definiert.

Programm 151 / 152 – Energieeffizient Sanieren – Kredit

KfW Effizienzhaus / KfW Effizienzhaus Denkmal / Einzelmaßnahmen
Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden
im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes.
INFO  unter www.kfw.de/151

Programm 430 – Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss

Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden
im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes.
INFO  unter www.kfw.de/430

Programm 431 – Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung

Zuschüsse für die energetische Fachplanung und Baubegleitung
im Rahmen des „CO2- Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes
Die KfW übernimmt 50 % der Kosten bis 4.000 Euro pro Antragsteller und Vorhaben für alle, die Wohnraum energetisch sanieren und qualifizierte Sachverständige einbeziehen
Nur möglich in Kombination mit den Förderprodukten 151/152, 430 oder 167
INFO  unter www.kfw.de/431

Programm 159 – Bauen,  Wohnen,  Energiesparen – Altesgerecht Umbauen

Finanzierung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden.

Das Förderprogramm dient unabhängig vom Alter der zinsgünstigen, langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zum Barriereabbau im Wohnungsbestand.

INFO  unter   www.kfw.de/159

Programm 455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss

Ihr Zuschuss für Einbruchschutz, mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren
INFO  unter www.kfw.de/455

 

Auch Internetadressen wie www.foerderdata.de informieren Sie individuell für Ihr Gebäude über mögliche Förderungen.

Nutzen Sie den Steuerbonus:
Da Arbeitskosten von Handwerkerleistungen nach § 35a Einkommenssteuergesetz bei Renovierungs- u. Modernisierungsmaßnahmen in privaten Haushalten direkt von der jährlichen Steuerschuld abzugsfähig sind.

Die bei einem Fensteraustausch anfallenden Montagekosten (Arbeitslohn) können zu 20% bis max. 1200 Euro/Jahr abgezogen werden.
Informieren Sie sich auch bei Ihren Städten und Gemeinden vorab über evtl. bestehende Fördermaßnahmen im Fensterbereich.
Verschiedene Städte bieten für stark befahrene Straßen Schallschutzförderung an. Weitere Förderungsmöglichkeiten wären z.B. Dorferneuerung, Denkmalschutz, usw..
Die Angaben sind vom Stand Oktober 2013 und erfolgen ohne Gewähr.

REHEUSER FENSTERBAU - Ihr Partner, wenn es gut werden soll.